Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.07.2005 - 6 U 117/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4328
OLG Nürnberg, 27.07.2005 - 6 U 117/05 (https://dejure.org/2005,4328)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.07.2005 - 6 U 117/05 (https://dejure.org/2005,4328)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 6 U 117/05 (https://dejure.org/2005,4328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,4328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens durch einen Architekten innerhalb der Grundlagenermittlung; Außerordentliche Kündigung des Architektenvertrages bei Verletzung dieser Pflicht; Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes; Frage der ...

  • Judicialis

    BGB § 314; ; BGB § 631; ; BGB § 633

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Honoraranspruch des Architekten nach außerordentlicher Kündigung durch Auftraggeber - Pflicht zur Prüfung der Baugenehmigungsvoraussetzungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorarverlust bei nicht genehmigungsfähiger Planung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Planungsleistungen - Genehmigungsfähigkeit schon in Lph 1 prüfen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsätzliche Fragen der Genehmigungsfähigkeit: Gegenstand der Grundlagenermittlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundlagenermittlung ohne Prüfung der Genehmigungsfähigkeit: Fristlose Kündigung! (IBR 2006, 1439)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 320
  • BauR 2006, 2083
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 290/01

    Pflichten des Architekten bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; Risiko der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2005 - 6 U 117/05
    Die Klägerin hätte dann nicht für die dargelegten Fehler einzustehen, wenn die Beklagte das Risiko, dass die von der Klägerin erstellte Planung aufgrund der fehlenden Betriebsinhaberschaft nicht genehmigt wird, übernommen hätte (BGH BauR 2002, 1872ff; Werner/Pastor aaO Rdnr. 1482).

    Insoweit genügt es nicht, dass der Auftraggeber den Risikoumstand kennt (BGH BauR 2002, 1872 ff).

  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2005 - 6 U 117/05
    Die Klägerin kann damit für die nicht erbrachten Leistungen keine Vergütung fordern (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rdnr. 948; BGH NJW 1975, 825, 826).

    Dies ist dann anzunehmen, wenn die erbrachten Teilleistungen so schwerwiegende Mängel aufweisen, dass sie für den Auftraggeber wertlos sind (BGH NJW 1975, 825 f; Werner/Pastor aaO Rdnr. 953).

  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2005 - 6 U 117/05
    Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zugemutet werden kann (§ 314 Abs. 1 S. 2 BGB; BGH ZfBR 1997, 36 ff; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Einl. Rdnr. 127; Werner/Pastor aaO Rdnr. 945).
  • KG, 03.03.2023 - 7 U 158/21

    Architektenvertrag: Rückzahlungspflicht bei überzahlten Abschlagszahlungen;

    Ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers besteht nach berechtigter außerordentlicher Kündigung eines Werk- oder Architektenvertrages durch den Auftraggeber dann nicht, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Leistung infolge einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Kündigung für den Auftraggeber ohne Wert bzw. unbrauchbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1993 - X ZR 17/92, NJW 1993, 1972; OLG Nürnberg, Urteil vom 27.07.2005 - 6 U 117/05, NZBau 2006, 320; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2013 - 23 U 102/12, BeckRS 2013, 13867).

    Die Beweislast für die (völlige) Wertlosigkeit bzw. Unbrauchbarkeit der bis zur Kündigung erbrachten Werkleistungen trägt der Auftraggeber (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1993 - X ZR 17/92, NJW 1993, 1972; OLG Nürnberg, Urteil vom 27.07.2005 - 6 U 117/05, NZBau 2006, 320).

    (Erst) wenn der Architekt vorgetragen und bei Bestreiten bewiesen hat, welche konkreten Teil-Architektenleistungen er mangelfrei erbracht hat, muss der Auftraggeber darlegen und - bei Bestreiten - ggf. beweisen, dass die Architektenleistungen für ihn unverwertbar sind oder deren Verwertung für ihn unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2013 - 23 U 102/12, BeckRS 2013, 13867; OLG Nürnberg, Urteil vom 27.07.2005 - 6 U 117/05, NZBau 2006, 320).

  • LG Düsseldorf, 09.01.2009 - 11 O 114/08

    Verzicht auf Ansprüche des Versicherten einer

    Der Kläger und die Beklagte verzichten gegenüber der dies jeweils annehmenden xxx Versicherung AG auf sämtliche Ansprüche aus dem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag zwischen der xxx Versicherung AG und dem Kläger anlässlich dessen bisheriger anwaltlicher Tätigkeit, insbesondere derjenigen vor dem Landgericht Bonn, Aktenzeichen 15 O 319/06, vor dem Landgericht Köln, 5. Aktenzeichen 31 O 734/04, vor dem Oberlandesgericht Köln zum Aktenzeichen 6 U 117/05 sowie etwaigen Mitwirkungstätigkeiten bezüglich des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VIII ZR 120/06 und dem Bundesverfassungsgericht, gleich ob bekannt oder unbekannt, bereits entstanden oder erst entstehend, in die Insolvenzmasse fallend oder nicht, als Schadensfall angezeigt oder nicht .

    Dies folgt daraus, dass die Parteien in Ziffer 4 des Vergleichs eine beiderseitige Verzichtserklärung für sämtliche Ansprüche aus dem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag abgegeben haben, die sich auf Tätigkeiten des Klägers im Verfahren vor dem Landgericht Bonn zum Az. 15 O 319/06, vor dem Landgericht Köln zum Az. 31 O 734/04 und vor dem Oberlandesgericht Köln zum Az. 6 U 117/05 sowie etwaige Mitwirkungstätigkeiten im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zum Az. VIII ZR 120/06 und dem Bundesverfassungsgericht beziehen.

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2010 - 4 U 13/09

    Beendigung eines Berufshaftpflichtversicherungsvertrags durch eine ordentliche

    Der Kläger und der Beklagte verzichten gegenüber der dies jeweils annehmenden Z. Versicherung AG auf sämtliche Ansprüche aus dem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag zwischen der Z. Versicherung AG und dem Kläger anlässlich dessen bisheriger anwaltlicher Tätigkeit, insbesondere derjenigen vor dem Landgericht Bonn zu dem Aktenzeichen 15 O 319/06, vor dem Landgericht Köln, Aktenzeichen 31 O 734/04, vor dem Oberlandesgericht Köln zum Aktenzeichen 6 U 117/05 sowie etwaigen Mitwirkungstätigkeiten bezüglich der Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VIII ZR 120/06 und dem Bundesverfassungsgericht, gleich ob bekannt oder unbekannt, bereits entstanden oder erst entstehend, in die Insolvenzmasse fallend oder nicht, als Schadensfall angezeigt oder nicht.
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 12 O 1974/18

    Anspruch auf Architektenhonorar nach außerordentlicher Vertragskündigung

    Eine Verletzung dieser Pflicht kann eine außerordentliche Kündigung des Architektenvertrags rechtfertigen und dazu führen, dass der Architekt auch für die erbrachten Leistungen keine Vergütung erhält (OLG Nürnberg, Urteil vom 27.07.2005, 6 U 117/05 - Leitzsatz zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht